Auch weiterhin greift die seit dem 1. Oktober 2020 umfassende, differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder.
Bitte beachten Sie, dass immer mehr Länder / Fluggesellschaften und Kreuzfahrtschiffe einen PCR-Test als Voraussetzung sehen. Informieren Sie sich daher bitte sowohl beim Auswärtigen Amt, als auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder Reederei. Die erforderlichen PCR-Tests werden an vielen deutschen Flughäfen, Universitätskliniken und privaten Laboren angeboten.
Weiterhin gilt im Hinblick auf COVID-19:
- Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind.
- Für Länder, für die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in einer Gesamtschau keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen, wird in der Regel von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
- Für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, wird die Reisewarnung aufgehoben und zu besonderer Vorsicht geraten.
Was für Ihr Reiseland gilt, finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Ihr Land hier
Bitte beachten Sie daher im Rahmen Ihrer Reiseplanung immer die für Ihre Reiseziele geltenden aktuellen Ein-/Aus-/Durchreise- und Gesundheitsbestimmungen, die Sie für deutsche Staatsangehörige auf https://www.auswaertiges-amt.de/de/ finden.
Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung, daher empfehlen wir Ihnen, diese regelmäßig bis zu Ihrer Abreise zu prüfen.
Eine Übersicht zur Planung Ihrer Reise innerhalb der Europäischen Union finden Sie auch hier.
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete des RKIs finden Sie hier
Viele Länder haben besondere Vorkehrungsmaßnahmen und Vorgaben erlassen, was die Einreise angeht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Auswärtigen Amt.